Wir für den Menschen

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI

Wichtige Informationen zu Ihren Kosten und Ansprüchen


Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (bzw. der Entlastungsbetrag) sind finanzielle Hilfen seitens der Pflegekasse, die sich an alle Pflegebedürftigen richten, und die extra gezahlt werden (Voraussetzung ist jedoch das Vorliegen eines Pflegegrades). Diese, unter § 45b SGB XI festgelegte Hilfe, dient dazu, konkrete Aufwendungen zu decken. Der Entlastungsbetrag liegt bei 125 € pro Monat. Dieser Betrag steht jedem Pflegebedürftigen unabhängig von seinem Pflegegrad zu.

Der Anspruch auf die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wird mit einer Abtretungserklärung an den Pflegedienst übergeben, von dem die Leistungen erbracht werden. Der Betrag von 125 € monatlich wird direkt an den Leistungserbringer gezahlt. Somit erhält der Leistungserbringer das Geld auf direktem Wege. Eine solche Abtretungserklärung kann natürlich jederzeit widerrufen werden. Die nicht genutzten Gelder eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des nächsten Jahres noch genutzt werden.

  • Mit dem Entlastungsbetrag finanzieren Sie Kosten in den Bereichen
    • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
    • Leistungen der Kurzzeitpflege
    • Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36 in den Pflegegraden 2 bis 5, jedoch keine Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
    • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a


    Zum Beispiel:

    • Betreuung, Begleitung und Beschäftigung
    • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie vollstationäre Pflege

Die Parkresidenz Helmine Held bietet außerdem die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie der vollstationären Pflege. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Homepage.

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